Dogtime Hundeschule Rheinbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Eine Erfolgsgarantie des Trainings wird nicht gegeben, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, konsequente Anwendung der Trainingsregeln maßgeblich vom Teilnehmer selbst abhängt.
2. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen umfassenden bzw. dem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen und die haftpflichtversichert sind. Der Impfausweis und der Versicherungsnachweis sind bei Beginn des Trainings bzw. der Therapie vorzulegen.
3. Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen des Trainers zu halten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur auf Anweisung des Trainers erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainer, anderer Kursteilnehmer und anderer Personen ausgeschlossen werden kann.
   
II. Kosten
1. Die Kosten der Stunden sind im unmittelbaren Anschluss an diese in bar gegen Quittung zu entrichten.
2. Die Kosten eines 10 Kursstunden umfassenden Hundeschul-Kurses in Höhe von 150 Euro sind mit der Anmeldung fällig. Zur Teilnahmeberechtigung ist die Kursgebühr in bar gegen Quittung oder per Überweisung spätestens vor der zweiten Kursstunde zu entrichten.
3. Die Absage oder Verschiebung eines Beratungsgesprächs, Einzeltrainings, oder der Teilnahme an Gruppenstunden durch den Kunden, muss 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird die Unterrichtsstunde unter Abzug etwaiger Ersparnisse in vollem Umfang berechnet. Dies gilt, soweit kein Fall der vom Kunden nicht zu vertretenden Unmöglichkeit vorliegt und soweit der Termin vom Verwender nicht anderweitig vergeben werden kann.
4. Nach erfolgter Anmeldung zu einem Hundeschulkurs oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt
   
III. Haftung
1. Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen, soweit diese nicht auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Trainer oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
2. Für sonstige Schäden, die von teilnehmenden Hunden verursacht worden sind, haften die jeweiligen Halter entsprechend § 833 BGB.